Mariam Yahya Ibrahim Ishag
ist aus dem Gefängnis im Sudan entlassen worden Foto AP
für die 27jährige Mariam Yahya Ibrahim, die im Sudan verhaftet und zum Tode verurteilt worden ist: ihr einziges Verbrechen, christin zu sein. Sie ist auch mit einem Christen verheiratet - weil das im Sudan nicht anerkannt wird, war ihr zweites Verbrechen "Ehebruch". Als Mariam ins Gefängnis kam, war sie hochschwanger, hatte bereits einen einjährigen Sohn, im Gefängnis hat sie vor kurzem eine kleine Tochter geboren.
Nun hatte ihre Berufung - und nicht zuletzt hochrangige internationale Proteste - Erfolg.
Mariam ist frei - aber ist sie und ist ihre Familie auch in Sicherheit?
Quelle: http://www.welt.de/politik/ausland/article129387864/Zum-Tode-verurteilte-Mutter-im-Sudan-begnadigt.html
"Mariam war am 15. Mai wegen Abfalls vom islamischen Glauben vom Hadsch-Jusif-Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Bereits im vergangenen August war sie festgenommen worden, weil ihr von zwei Männern Abfall vom Glauben zur Last gelegt worden war.
Sie könne dem Urteil nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie ließ ein dreitägiges Ultimatum verstreichen. Ihr Rechtsanwalt kündigte damals an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten. EU-Kommission, Europarat und Europaparlament sowie die Repräsentanten der wichtigsten religiösen Gemeinschaften in Europa forderten den Sudan auf, das "unmenschliche Urteil" aufzuheben.
Wenige Wochen später hatte Ischag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht – ohne medizinische Hilfe und in Fußketten. Sie sorgte im Gefängnis für ihr Neugeborenes ebenso wie für ihren 20 Monate alten Sohn. Ihr Fall hatte international Proteste ausgelöst. Die sudanesische Regierung hatte jedoch stets betont, nicht in Entscheidungen der Justiz eingreifen zu wollen. Menschenrechtler halten die sudanesische Justiz dagegen nicht für unabhängig.
Die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International merkte an, dass es nicht einmal unter sudanesischem Recht erlaubt sei, eine schwangere Frau hinzurichten. Sie müsse erst ihr Kind gebären und dann mindestens zwei Jahre versorgen. Erst dann könne sie hingerichtet werden.
100 Peitschenhiebe wegen Ehebruchs
Die Verteidiger der Frau hatten sich im Berufungsverfahren auf die sudanesische Verfassung gestützt, die Sudanesen die Religionsfreiheit sichert. Laut der Verfassung von 2005 achtet der Sudan auch internationale Rechtsnormen und -verträge, die die Regierung unterzeichnet hat. Seit dem Putsch durch Omar al-Baschir vor 25 Jahren gilt der Sudan formal als islamischer Staat. Er wird autoritär regiert.Ischags Vater ist Muslim, verließ aber die Familie, als Ischag noch ein Kind von sechs Jahren war. Ihre Mutter ist eine äthiopische Christin. Laut dem geltenden Recht gelten Kinder eines muslimischen Vaters automatisch als Muslime, ein Übertritt zu einer anderen Religion ist nicht möglich.
Ischag heiratete darüberhinaus im Jahr 2011 auch noch Daniel Wani, einen Christen aus dem Südsudan, der seit ein paar Jahren die US-Staatsbürgerschaft besitzt. Ischag hatte stets betont, von ihrer aus Äthiopien stammenden Mutter als Christin erzogen worden zu sein und sich als Christin zu fühlen.
In der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten, Männern ist jedoch die Heirat mit einer andersgläubigen Partnerin erlaubt. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet, weshalb Ischag wegen ihrer Ehe mit einem Christen und außerehelichem Geschlechtsverkehrs auch 100 Peitschenhiebe drohten.
Wie Ischags Anwalt mitteilte, sei die Frau auf dem Weg zu einem geheimgehaltenen Ort. Ihre Familie sei in der Vergangenheit mehrfach bedroht worden und man habe Sorge, dass fanatische Muslime ihr etwas antun könnten.
Christen im Sudan.
Laut Verfassung
garantiert der Staat seinen Bürgern Religionsfreiheit, die Abkehr
vom Islam und die Hinwendung zum Christentum jedoch gilt nach
islamischem Recht als Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet
werden kann