Foto apa Zoltan Balogh
INFO - http://wien.orf.at/news/stories/2729849/
"Aktivisten wollen Flüchtlinge im Konvoi holen
Eine Initiative unter dem Titel „Konvoi Budapest Wien - Schienenersatzverkehr für Flüchtlinge“ ruft über Soziale Netzwerke dazu auf, Flüchtlinge in einem Konvoi gemeinsam mit Privatautos und Bussen von Budapest nach Österreich und Deutschland zu bringen.
Erster Konvoi am Sonntag geplant
Ein erster Konvoi soll am Sonntag um 11.00 Uhr auf dem Parkplatz des Praterstadions starten. Es sollen „so viele Flüchtlinge wie möglich aus Budapest nach Wien und unter Umständen weiter nach Deutschland“ gebracht werden, wie es auf der Facebook-Seite der Initiative heißt: „Mit dieser Aktion werden wir die Abschottungspolitik der EU durchbrechen und die Menschen in Sicherheit bringen.“Der Aufruf richtet sich an die Private, aber auch an Hilfsorganisationen, NGOs, Busunternehmen, Taxiunternehmen und Gewerkschaften, „die den Konvoi unterstützen wollen, weitere Fahrzeuge aufstellen und dabei mitmachen, die Menschen sicher nach Wien zu geleiten“. An Ort und Stelle soll Rechtshilfe für die Fluchthelfer organisiert werden.
Foto apa Herbert Oszerek - Montage
Innenministerium weist auf Geldstrafen hin
Das Innenministerium wies am Donnerstag auf die geltende Rechtslage hin. Konkret geht es hier um die Förderung einer rechtswidrigen Einreise und damit eine Verwaltungsübertretung, nicht um die mit bis zu zwei Jahren Haft sanktionierte Schlepperei. Die wissentliche Förderung einer rechtswidrigen Einreise ohne Bereicherungsvorsatz ist im Fremdenpolizeigesetz (Paragraf 120) mit Geldstrafen von 1.000 bis 5.000 Euro sanktioniert. Schlepperei (Paragraf 114) ist hingegen mit dem Vorsatz verknüpft, sich oder eine Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern. Hier droht eine Freiheitsstrafe.Beförderungsunternehmer sind verpflichtet, „alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass die Person über das für die Einreise in das Bundesgebiet erforderliche Reisedokument und erforderlichenfalls eine Berechtigung zur Einreise verfügt“. Nur die Bahn ist ausgenommen.