Seiten

Sonntag, 11. Juni 2017

PS zu Arthur am Sonntag 23: Ja die Welt ist kompliziert: Aber die Oma lernfähig!!!!

ui da muss sich die Oma aber beeilen -
ehe der Arthur selber drauf kommt.
Da hat sie doch versucht ihm zu erklären, dass das mit der Taufe ein wenig so ähnlich ist, wie mit seinem Pass. Der Arthur hat natürlich schon lange seinen eigenen Reisepass:
und in dem steht, dass Arthur österreichscher Staatsbürger ist.
Mit der Taufe, so hat die Moa dem Arthur erklärt,
bekommt man nun auch so eine Art Pass ausgestellt.
Damit kann man nachweisen, dass man ab nun, ab der Taufe,
Mitglied in einer christlichen Religionsgemeinschaft ist.
In einer christlichen Kirche. Denn andere Religionen kennen
diese Art von Taufe nicht
Aber nun hat die Moa beim Pass noch etwas weiter
ausgeführt. sie meinte: einen österreichischen Pass bekommt, wer österreichischer Staatsbürger ist.
Ja, DAS stimmt - aber leider meinte die Oma auch:

Österreichischer
Staatsbürger ist, wer in Österreich geboren ist!!!


 DAS IST LEIDER FALSCH; GANZ FALSCH



Ja also da hat sich die Moa ganz geirrt.
denn das würde heißen, dass in Österreich
das jus soli, das Geburtsortprinzip gilt

Schon in aller Früh findet sie diesbezüglich einen liebevollen Hinweis
aus dem schönen Südtirol vor:
"jus soli: leider (noch) nicht in Österreich !!!! "
Wenig später schon melden sich Arthur Tante Julia samt Arthur Onkel Jakob:
ja, die sind auch gscheiter als die Oma!!
"Mama", sagt der Jakob streng (denn die Arthur Oma ist seine Mama):
"Wir in Österreich haben das ius sanguinis"

So also da hammas jetzt, Oma!!

jus soli das heißt: RECHT DES BODENS -
             Staatsbürger eines Landes wird, wer auf dem Territorium dieses Landes geboren wird
             also GEBURTSORT-Prinzip. Hier spielt keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft
             die Eltern besitzen
jus sanguinis: aber funktioniert anders: es ist das ABSTAMMUNGSPRINZIP
             man bekommt die Staatsbürgerschaft, die auch die Eltern haben, ganz gleich, wo man
             nun geboren wird.

also der Arthur ist Österreicher, weil seine Eltern Österreicher sind

In den USA regelt der 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten dass alle in den USA geborenen Personen US-Staatsbürger sind


na, ist die Moa nicht 


und hier noch eine Zusatz Info 


Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Frage, ob Babys ausländischer Eltern, die in Österreich geboren werden, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden sollte, hat die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) recherchiert, wie dieses Thema in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehandhabt wird. Die ÖGfE hat hierzu als Orientierungshilfe einen Kurzüberblick erstellt, in welchen Ländern Elemente eines „Geburtsortsprinzips“ (ius soli) vorhanden sind.


Kein ius soli bei der Geburt sondern jus sanguinis:
Österreich
Bulgarien Tschechien  Ungarn  Italien  Rumänien  Slowenien  Dänemark  Zypern
Malta  Polen  Slowakei  Schweden  Finnland  Estland  Lettland  Litauen

Ius soli bei der Geburt (an Bedingungen geknüpft): 
Belgien  Deutschland  Griechenland  Irland  Portugal
Vereinigtes Königreich
In jenen EU-Ländern, die Elemente des Ius soli handhaben, ist dieses stets an bestimmte zusätzliche Bedingungen geknüpft.
Doppeltes ius soli bei der Geburt:  
Dieses bezeichnet das Prinzip, dass ein Staat seine Staatsbürgerschaft an jene Kinder verleiht, wenn zumindest ein Elternteil bereits im Land geboren ist.
Belgien  Frankreich  Griechenland  Luxemburg  Niederlande  Portugal  Spanien