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Samstag, 22. Oktober 2016

"so wahr mir Gott helfe" - Begehr zum WIDERRUF



Namens und auftrags unseres Mandanten Herrn Deus Gott 
begehren wir die sofortige Hinweglassung
der als verpflichtende Zusicherung gelten könnenden Behauptung 
„so wahr mir Gott helfe“.
Herr Deus Gott legt absoluten Wert auf die Richtigstellung, 
dass es auf diese Art und Weise zu keinerlei Inanspruchnahme seiner Hilfe kommen kann.

Herr Deus Gott sieht sich im gegenständlichen Fall  -  Wahlkampf in einem kleinen Ländchen namens Österreich – dezidiert außerstande, 
den Gehalt entsprechender Aussagen mit dem Gewicht seiner Persönlichkeit zu unterstützen.
 
„So wahr mir Gott helfe“ 
hat nach Ansicht unseres Mandanten auch nichts in Gerichtssälen 
und bei politischen Auftritten aller Art   – Vereidigung, Hand auf der Brust -  zu suchen. 
Dass es in vielen Jahrhunderten nicht gelungen ist, diesen Einspruch unseres Mandanten durchzusetzen, zeigt im übrigen die begrenze Macht unseres Mandaten Herrn Deus Gott 
gegen herrschende Impertinenz und Arroganz .

Es erscheint uns im Übrigen noch notwendig, deutlichst  darauf hinzuweisen, 
dass unser Mandant Herr Deus Gott 
seit je her – und für alle sichtbar seit Geburt seines Sohnes – 
prinzipiell auf der Seite derer ist, die ohne Obdach und Hilfe sind. 
Ihnen allein ist „so wahr mir Gott helfe“ vorbehalten.

So begehren wir ...siehe oben 
die sofortige Hinweglassung

der als verpflichtende Zusicherung gelten könnenden Behauptung 
„so wahr mir Gott helfe“.


Rechtsanwalts-Societät 
Serafim und Cherubim