Namens und auftrags
unseres Mandanten Herrn Deus Gott
begehren wir die sofortige Hinweglassung
der als verpflichtende Zusicherung
gelten könnenden Behauptung
„so wahr mir Gott helfe“.
Herr Deus Gott legt
absoluten Wert auf die Richtigstellung,
dass es auf diese Art und
Weise zu keinerlei Inanspruchnahme seiner Hilfe kommen kann.
Herr Deus Gott sieht sich
im gegenständlichen Fall - Wahlkampf in einem kleinen Ländchen namens
Österreich – dezidiert außerstande,
den Gehalt entsprechender Aussagen mit dem
Gewicht seiner Persönlichkeit zu
unterstützen.
„So wahr mir Gott helfe“
hat
nach Ansicht unseres Mandanten auch nichts in Gerichtssälen
und bei politischen
Auftritten aller Art – Vereidigung, Hand auf der Brust - zu suchen.
Dass es in vielen Jahrhunderten
nicht gelungen ist, diesen Einspruch unseres Mandanten durchzusetzen, zeigt im
übrigen die begrenze Macht unseres Mandaten Herrn Deus Gott
gegen herrschende Impertinenz
und Arroganz .
Es erscheint uns im
Übrigen noch notwendig, deutlichst darauf hinzuweisen,
dass unser Mandant Herr Deus Gott
dass unser Mandant Herr Deus Gott
seit je her – und für alle sichtbar seit Geburt seines Sohnes –
prinzipiell auf
der Seite derer ist, die ohne Obdach und Hilfe sind.
Ihnen allein ist „so wahr mir
Gott helfe“ vorbehalten.
So begehren wir ...siehe oben
die sofortige Hinweglassung
der als verpflichtende Zusicherung
gelten könnenden Behauptung
„so wahr mir Gott helfe“.
Rechtsanwalts-Societät
Serafim und Cherubim